Allgemeine Geschäftsbedingungen  der Glasgalerie Anette Jeuck

1. Allgemeines

1.1 Die nachstehenden AGB gelten in allen Rechtsbeziehungenzwischen uns und unseren Abnehmern und Lieferanten (nachfolgend„Kunden“). 

1.2 Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen desKunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir einen Vertrag durchführen,ohne solchen Bedingungen ausdrücklich widersprochen zu haben.

2. Vertragsanbahnung und -abschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Wir sind berechtigt, Vertragsangebote unserer Kunden binnen2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme können wir schriftlichoder durch Auslieferung der Ware bzw. Erbringung der Leistung erklären.

3. Kaufpreis, Aufrechnung, Zurückbehaltung, Abtretung

3.1 Gegenüber Unternehmerkunden sind wir berechtigt, unserePreise angemessen zu erhöhen, soweit es im Hinblick auf vereinbarte Liefer- undProduktionstermine zu Verzögerungen kommt, die der Besteller zu vertreten hat.Das Recht zur Preiserhöhung umfasst nur nach Vertragsschluss eingetreteneKostenerhöhungen, insb. aufgrund von Lohn- und Materialpreissteigerungen. Diesich hieraus ergebende Preiserhöhung werden wir dem Kunden auf Verlangenachweisen.

3.2 Soweit für den wirksamen Vertragsschluss eine Einigung zwischenden Vertragsparteien über die Entgeltlichkeit genügt, gelten die in unsererPreisliste am Tag des Vertragsschlusses ausgewiesenen Preise sowie die mit demKunden ggf. vereinbarten Rabatte, wenn sich die Vertragsparteien über dieEntgeltlichkeit der von uns zu erbringenden Leistungen, nicht aber über dieHöhe des Preises geeinigt haben. Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl.Frachtkosten, gesetzlichen Maut-Gebühren und Energiekostenzuschlag sowieMehrwertsteuer der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

3.3 Wir können Abschlagszahlungen in angemessenem Umfang fürerbrachte oder vorrätig gehaltene Leistungen / Lieferungen verlangen. ZulässigeTeillieferungen werden sofort berechnet; die Rechnungen sind jeweils sofort,bzw. nach Ablauf vereinbarter Zahlungsfristen, fällig.

3.4 Der Kunde darf gegen unsere Ansprüche nur mit unstreitigenoder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Der Kunde ist nichtberechtigt, gegenüber unseren Forderungen aus einem Vertrag einZurückbehaltungsrecht wegen eines anderen, nicht aus diesem Vertrag stammendenAnspruchs auszuüben.

3.5 Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. § 369 HGB giltfür den Kunden nicht. Der Kunde kann seine gegen uns bestehenden Forderungenunbeschadet der Regelung des § 354a HGB nicht an Dritte abtreten.

3.6 Werden uns nach Vertragsschluss Tatsachen, insbesondereZahlungsverzug hinsichtlich früherer

Lieferungen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischenErmessen darauf schließen lassen,

dass der Kaufpreisanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeitdes Kunden gefährdet ist, sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenenFrist vom Kunden nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheitenzu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungenfür bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.

4. Lieferung, Gefahrübergang,Verpackung

4.1 Soweit wir einen Liefertermin nicht ausdrücklich alsverbindliche Lieferfrist vereinbart haben, sind die von uns genanntenLiefertermine nur unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt mit dem Eingang allerzur Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen des Kunden bei uns. UnserKunde kann im Falle des Lieferverzugs erst vom Vertrag zurücktreten, wenn eruns eine angemessene, mindestens dreiwöchige Nachfrist zur Lieferung gesetzthat und diese Frist fruchtlos verstrichen ist.

4.2 Wir liefern durch Bereitstellung der Ware an unserem Sitz,Verpackung, Transport, Versicherung exklusive. Bei Abholung von derLieferstelle obliegen dem Kunden bzw. seinen Beauftragten das Beladen desFahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. desGefahrguttransports.

4.3 Ist im Einzelfall Versand vereinbart, versenden wir die Warestets auf Wunsch des Kunden gem. § 447 BGB auf dessen Gefahr und Kosten.

4.4 Soweit unsere Mitarbeiter außerhalb unseres vertraglichenLeistungsbereichs bei Verlade- und Entladetätigkeiten behilflich sind, handelnsie im alleinigen Auftrag des Kunden. Hierbei an der Ware oder sonstigverursachte Schäden gehen daher zu dessen Lasten.

4.5 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe derVerpackungsverordnung werden von Unternehmerkunden nicht zurückgenommen. DerUnternehmerkunde ist verpflichtet, für eine Entsorgung dieser Verpackungen aufeigene Kosten zu sorgen,

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gekauften Waren gehen erst dann in das Eigentum desKunden über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der mit unsbestehenden Geschäftsverbindung erfüllt hat. Ist der Kunde Verbraucher geht dasEigentum auf ihn über, wenn er unsere Forderung aus diesem Geschäft erfüllthat.

5.2 Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenneinzelne unserer Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden undder Saldo gezogen und anerkannt ist.

5.3. In der Rücknahme der Vorbehaltsware liegt ein Rücktritt vomVertrag nur dann vor, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Tretenwir vom Vertrag zurück, so können wir für die Dauer der Überlassung zumGebrauch der Ware eine angemessene Vergütung verlangen.

5.4  Ist der Kunde Unternehmer, gilt: Der Kunde istberechtigt, die Ware in seinem ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern.Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsbetragesab, die er aus der Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwirbt. Wir nehmendie Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderungermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald derKunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und inZahlungsverzug gerät. Das Gleiche gilt hinsichtlich der aus einer Verarbeitungder Vorbehaltsware resultierenden Forderung des Kunden. Andere Verfügungen alsdie Genannten darf der Kunde nicht treffen, insbesondere die Vorbehaltswarenicht anderweitig verpfänden oder zur Sicherheit übereignen. Die Be- undVerarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt in unserem Namen und Auftrag.Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerbenwir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von unsgelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt,wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.

5.5 Solange der Kunde seine uns gegenüber bestehendenVerbindlichkeiten ordnungsgemäß erfüllt, ist er zur Weiterverwendung derVorbehaltsware im üblichen Geschäftsgang befugt; dies gilt jedoch nicht, wennund soweit zwischen dem Kunden und seinen Abnehmern ein Abtretungsverbot bzgl.der Kaufpreisforderung vereinbart ist. Zu Verpfändungen,Sicherungsübereignungen oder sonstigen Belastungen ist der Kunde nicht befugt.

5.6 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, unberechtigtenVerfügungen, bei einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögenslage desKäufers, bei Wechsel- und Scheckprotesten und wenn der Käufer selbst oder vonDritten gegen ihn ein Insolvenzverfahren beantragt wird, sind wir berechtigt,die Be- und Verarbeitung sowie die Veräußerung der Vorbehaltsware im Besitz zunehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten, zweckdienlicheAuskünfte zu verlangen sowie notwendige Einsicht in seine Bücher.

5.7 Der Kunde ist im Falle eines Weiterverkaufs verpflichtet,einen Eigentumsvorbehalt mit seinem Kunden zu vereinbaren, ohne den mit unsvereinbarten Eigentumsvorbehalt offen zu legen.

5.8 Der Kunde tritt hiermit die durch Weiterveräußerung derVorbehaltsware entstehenden Ansprüche gegen Dritte zur Sicherung aller unsererForderungen an uns ab. Veräußert der Kunde Waren, an der wir gemäß 5.4 nur anteiligesEigentum haben, so zediert er an uns die Ansprüche gegen die Dritten zumentsprechenden Teilbetrag; wie nehmen die Zession an. Verwendet der Kunde dieVorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder ähnlichen) Vertrages, so tritt erdie (Werklohn-) Forderung in Höhe des durch uns gelieferten Warenwertes an unsab;  wir nehmen die Abtretung an.

5.9 Der Kunde ist bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang zurEinziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltswareermächtigt. Haben wir konkreten Anlass zur Sorge, dass der Kunde seineVerpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß

erfüllt oder erfüllen wird, so hat der Kunde auf unser Verlangenhin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verfügung über dieForderungen zu enthalten, uns alle

erforderlichen Auskünfte über den Bestand der in unseremEigentum stehenden Waren und über die an uns abgetretenen Forderungen zu gebensowie uns die Unterlagen zur

Geltendmachung der abgetretenen Forderungen auszuhändigen.Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sinduns unverzüglich mitzuteilen.

6. Gewährleistung, Garantie

6.1. Ist der Kunde Unternehmer, leisten wir für Mängel der Warezunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Istder Kunde Verbraucher, geht das Wahlrecht auf uns mit Ablauf einer von uns demVerbraucher gesetzten angemessenen Frist zur Erklärung der Wahl über. Wir sindberechtigt, die Art der vom Kunden gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wennsie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art derNacherfüllung ohne erhebliche Nachteile bleibt. Im Rahmen der Nacherfüllungsind wir nicht verpflichtet, die Kosten des Ausbaus einer mangelhaften Sacheund die Kosten des Einbaus einer mangelfreien Sache zu tragen. Schlägt dieNacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung(Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. DasRecht des Kunden, neben dem Rücktritt in der gesetzlichen Weise Schadenersatzoder Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt, mit Ausnahme derEinschränkungen für Schadenersatzansprüche des Kunden gemäß Ziff. 7.

6.2. Für die Verarbeitung unserer Gläser sowie die Qualitäts-und Fehlerbearbeitung im Hinblick auf Mängel gelten die einschlägigenDIN-Vorschriften und Herstellerrichtlinien jeweils in der bei Angeboterstellunggültigen Fassung. Handelsübliche und / oder herstellungs- bzw. materialbedingteAbweichungen in Ausführung, Maßen, Inhalten, Dicken, Gewichten und Farbtönensind kein Mangel, sofern nicht die Voraussetzungen des § 444 BGB vorliegen.Dies gilt auch für Interferenzerscheinungen, Doppelscheibeneffekte,Anisotropien, Reflexverzerrungen, Mehrfachspiegelungen, Kondensationen aufAußenflächen, Nickelsulfideinschlüsse und –brüche. Für Toleranzen geltenDIN-Normen und ersatzweise unsere Werksnormen

6.3 Die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellen Qualität vonGlas für das Bauwesen“ und die „Richtlinie zur Beurteilung der visuellenQualität von emaillierten und siebbedruckten Gläsern“ sind in deren jeweiligenRegelungsbereich für die Feststellung qualitätsbedingter Mängel maßgeblich.

6.4 Die nach der gesetzlichen Rügepflicht gemäß § 377 HGBvorgesehene Rüge kann nur in Schriftform wirksam durch den Unternehmer-Kundenerklärt werden. Die Rügefrist beträgt 3 Tage. Unser Kunde hat alsordnungsgemäße Untersuchung von uns verpackte Ware zumindest stichprobenweiseauf Mängel hin zu untersuchen und im Rahmen dieser Untersuchung auch dieVerpackung zu entfernen. Die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen des § 377HGB bleiben unberührt. Unabhängig davon sind Gewährleistungsansprüche desVerbraucher-Kunden ausgeschlossen, wenn er offensichtliche Mängel nichtinnerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Empfang der Ware bis zurAbsendung der Rüge schriftlich rügt.

6.5 Die Lieferung einer mangelfreien Sache zum Zwecke derNacherfüllung erfolgt grundsätzlich nur Zug um Zug gegen Aushändigung dermangelhaften Sache. Wir sind berechtigt, die Ersatzlieferung zu verweigern, wennder Kunde die mangelhafte Sache bereits nachhaltig in Benutzung genommen hat.Kann der Kunde gleichwohl Ersatzlieferung verlangen, dürfen wir Wertersatz fürdie vom Kunden gezogenen Nutzungen geltend machen und die Nacherfüllung bis zurZahlung des jeweiligen Betrages verweigern.

6.6 Erbringen wir Leistungen bei der Mängelsuche, -prüfung oder–beseitigung, ohne hierzu verpflichtet zu sein und hat der Kunde vorsätzlichoder grob fahrlässig zu unrecht Mängel gerügt, so hat der Kunde die unshierdurch entstandenen Kosten zu ersetzen.

6.7 Die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden ausGewährleistung beträgt ein Jahr, in Fällen, bei denen die Gewährleistung aufdem Verkauf einer Sache beruht, die entsprechend ihrer üblichenVerwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessenMangelhaftigkeit verursacht hat, fünf Jahre. Die Verjährungsfrist beginnt stetsmit der Ablieferung der verkauften Sache. § 479 BGB bleibt unberührt.

6.8 Der Kunde kann seine gegen uns gerichteten Mängelansprücheund Gestaltungsrechte nicht an Dritte abtreten.

7. Haftung, Verjährung

In Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistenwir Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur nach folgendenRegeln:

7.1 Wir haften auf Schadenersatz in voller Höhe bei Vorsatz undgrober Fahrlässigkeit.

7.2 Bei Fehlen einer Beschaffenheit, für deren Vorhandensein wireine Garantie übernommen oder die wir dem Kunden zugesichert haben, haften wirnur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens, der durch die Garantie bzw.die Zusicherung verhindert werden sollte, soweit das Fehlen der garantierten /zugesicherten Beschaffenheit nicht seinerseits auf Vorsatz / groberFahrlässigkeit beruht.

7.3 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sichunsere Haftung auf den nach Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen,unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigenPflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.Gegenüber Unternehmer-Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzungunwesentlicher Vertragspflichten nicht. Weitergehende Ansprüche gegen uns oderunsere Beauftragten, insbesondere auch auf Schadenersatz oderAufwendungsersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.4 Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche unsererKunden beträgt ein Jahr.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen der Ziffern 7.2 bis7.4 gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus dem Produkthaftungsgesetz und beiuns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebensdes Kunden und im Falle einer Haftung gemäß Ziffer 7.1. Andere gesetzlicheSchadensersatzausschlusstatbestände bleiben unberührt.

7.6 Führen wir unsere Leistung aus Gründen nicht aus, die derKunde zu vertreten hat, so hat der Kunde Schadenersatz i.H. von 10 % desvereinbarten Preises zu zahlen. Dem Kunden ist es unbenommen nachzuweisen, unssei kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden. Ist uns ein höhererSchaden entstanden sind wir an die Schadenpauschale nicht gebunden.

8. Datenschutz

Beide Vertragsparteien beachten die Regeln des Datenschutzes.Wir wickeln Geschäftsbeziehungen durch eine Datenverarbeitungsanlage ab. Datendes Kunden werden daher in einer automatischen Datei erfasst und gespeichert.Von dieser Speicherung wird der Kunde hiermit unterrichtet.

9.  Erfüllungsort,Gerichtsstand, Rechtswahl, Salvatorische Klausel

9.1 Ist unser Kunde Kaufmann, juristische Person desöffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen gilt: Erfüllungsortder von uns und von unseren Kunden zu erbringenden Leistungen sowieGerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist unser Sitz.

9.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

9.3 Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweiseungültig oder lückenhaft sein, berührt das die Wirksamkeit der übrigen Klauselnbzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht.